DOMINIK DRÜCKT

NUR NOCH DIE DAUMEN.

EHRLICH.BEWEGEND.

Das besondere Angebot der freiwillig Engagierten ist die persönliche Begleitung und Unterstützung von suchtkranken und suchtgefährdeten sowie mitbetroffenen Menschen im sozialen, familiären und beruflichen Umfeld – um dann unkompliziert in die professionelle sowie Selbsthilfe zu vermitteln. Dabei ist die persönliche Unterstützung während der Motivations- und der Nachsorgephase besonders wichtig, um Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen zu vermeiden.

Aufgaben, Tätigkeitsbereiche & persönliche Voraussetzungen

  • Motivation von Betroffenen, Hilfsangebote anzunehmen
  • Begleitung/Unterstützung im Veränderungsprozess
  • Vermittlung in professionelle Hilfe
  • Begleitung und Nachsorge
  • Mitwirken bei Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
     


Spezielle Aufgabenbereiche im Rahmen von „Selbsthilfe“:

  • Mitarbeit in und Leitung von Selbsthilfegruppen
  • Mitarbeit in Einrichtungen der Suchthilfe und bei Projekten



Spezielle Aufgabenbereiche in „beruflichen Bezügen“:

  • Ansprechpartner*in für betriebliche Funktionsträger*innen
  • Kooperation mit Vorgesetzten, Sozialberatung,
  • Betriebsärzt*in, Personalabteilung, Betriebsrat
  • Teilnahme an Facharbeitskreisen

  • Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
  • Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen
  • Regionale Arbeitskreise
  • Politische Interessenvertretungen und Bereiche
  • Schulen, Vereine, Jugendarbeit
  • Altenarbeit
  • Betriebe und Verwaltungen
  • Justiz
  • Gewerkschaften
  • Meinungsbildende Organisationen

Mitarbeitende in der Suchthilfe kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen, zum Beispiel:

  • Selbsthilfe und Ehrenamt
  • Beratung, Behandlung, Betreuung und Begleitung
  • Betriebe und Verwaltungen
  • Kirchliche Einrichtungen
  • Vereine und Freizeiteinrichtungen


Die Ausbildung steht allen Interessierten, die sich über das Thema Abhängigkeit informieren möchten, offen.
Es gelten in der Regel folgende Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung:

  • Bei stoffbezogenen Süchten muss in der Regel eine 2-jährige Abstinenz – bei verhaltensbezogenen Süchten ein entsprechender zeitlicher Abstand – seit Änderung des abhängigen Verhaltens vorliegen.
  • Während der Ausbildungstage in Präsenz ist die Suchtmittelabstinenz aller Teilnehmenden Bedingung. Dies kann, je nach den speziellen zusätzlichen Bestimmungen der einzelnen Träger vor Ort, auch Nikotin und bestimmte Medikamente mit einschließen.
  • Eine kontinuierliche Teilnahme an Präsenzseminaren und die Bearbeitung aller Ausbildungsinhalte ist Grundlage für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
  • Bei eigener Psychotherapie ist die Teilnahme an der Ausbildung mit dem/der jeweiligen Psychotherapeuten*in abzusprechen.
  • Die Teilnehmenden befinden sich in keiner akuten Lebenskrise.

Bereit mitzumachen?

Kontakt aufnehmen

„Die Ausbildung hat meine Erwartungen in vollen Umfang erfüllt. Hierdurch konnte ich Wissen, Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln, um meine eigene Arbeit als freiwilliger Suchtkrankenhelfer zu beginnen.“

Teilnehmer, 2016

„Ich war gerne in der Ausbildung und habe viele nette Menschen kennengelernt.“

Teilnehmerin, 2015

„Die verschiedenen Themenschwerpunkte wurden sehr praxisbezogen dargestellt. Besonders hervorzuheben war die Auswahl der sehr kompetenten "Gastausbilder".“

Teilnehmerin, 2010

„Hervorragende Arbeit in allen Teilen der Ausbildung!“

Teilnehmerin, 2010

„Die Ausbildung hat viel Spaß gemacht, ich konnte viel für mich und für meine Arbeit lernen.“

Teilnehmerin, 2014